Das klingt wie eine Aufforderung, ist aber auch der Name der britische REACH-IT-analogen Plattform für Registrierungen. Hier können Unternehmen sich anmelden und ihre früheren EU-Registrierungen in das UK-REACH system übertragen (Grandfathering). Oder Stoffe melden, die sie vor dem Brexit von EU-Firmen als nachgeschaltete Anwender bezogen haben, jetzt aber importieren (Downstream User Import Notification – DUIN). Haben sie das getan dürfen die betreffenden Firmen in beiden Fällen die Herstellung bzw. den Import zunächst weiter verfolgen.
Für das Grandfathering müssen die ehemaligen Registranten zunächst bis zum 1. Mai 2021 IUCLID-6-Dossiers mit Basisinformationen einreichen, u. A. die Registrierungsnummer, Stoffidentität, Mengen. Je nach Tonnageband und Gefährlichkeit müssen dann bis spätestens zum 28. Oktober 2023, 2025 oder 2027 die Daten nach den Anhängen VII bis X nachgereicht werden (https://www.hse.gov.uk/reach/grandfathering-registrations.htm).
Für die DUIN muss bis zum 28. Oktober 2021 eine DUIN-Number beantragt und ein Excel-Formular für alle betreffenden Stoffe ausgefüllt werden, das per Email an die zuständige Health and Safety Executive (HSE) geschickt werden muss). Für die Einreichung der Registrierung gelten dann die gleichen mengenabhängigen Fristen wie für das Grandfathering (https://www.hse.gov.uk/reach/duin.htm).
Bei neu hergestellten oder importierten Stoffen muss wie unter EU-REACH zunächst eine Inquiry eingereicht und anschließend registriert werden. Erst danach darf der registrierte Stoff in Mengen über 1 t/a hergestellt bzw. importiert werden.
Die Briten haben viel aus dem EU-REACH in ihr UK-REACH – das eigentlich GB-REACH heißen müsste, da Nordirland nicht darunter fällt – übernommen. Dennoch müssen viele Fragen zum Beispiel zum Ablauf der gemeinsamen Registrierung und zur Daten- und Kostenteilung noch geklärt werden. So werden viele UK-Firmen mit EU-Datenbesitzern – insbesondere federführenden Registranten und Konsortien – verhandeln müssen, ob und unter welchen Bedingungen sie die Daten für UK-REACH verwenden dürfen. Wichtig ist aber zunächst, die ersten Fristen für Grandfathering und DUIN einzuhalten, um, sich die Möglichkeit zu sichern, das bisherige Geschäft weiter zu betreiben. Wer sich später entscheidet, die Registrierung nicht durchzuführen oder die Registrierung einem Alleinvertreter zu überlassen, hat keine Nachteile davon.
Die meisten werden mit der Englischen Seite gut zurechtkommen. Wer die Herausforderung liebt, kann es auch mit dem Angebot auf Walisisch (Cymraeg) versuchen: Gun robh dion air t-ionmhas (oder so).
Wenn Sie sich von Com4Chem bei der Umsetzung von UK REACH unterstützen lassen wollen, bekommen Sie das Angebot aber natürlich weiterhin auf Deutsch oder Englisch.