Die eigentlich schon für April 2020 angekündigte manuelle Vollständigkeitsprüfung für Registrierungsdossiers und Dossier-Updates, die aufgrund der Corona Pandemie verschoben wurde, wird in Kürze umgesetzt. Dossiers, die bei der ECHA ab dem 2. November 2020 eingereicht werden, sollen diesem neuen Completeness Check unterzogen werden. Dabei geht es um eine manuelle Überprüfung, bei der neben der Stoffidentität und Waiving Argumenten auch der Stoffsicherheitsbericht (CSR) geprüft wird. Hier will die ECHA insbesondere die Konsistenz der Expositionsszenarien mit den Verwendungsinformationen im IUCLID-Dossier abgleichen.
Abweichungen lassen sich leider nicht über den Validation Assisstent (TCC Plug-in) identifizieren. Um eine Fehleinreichung zu vermeiden, sollte jeder Registrant, der einen eigenen CSR übermittelt, daher genau prüfen, ob alle Verwendungen im Dossier durch ein entsprechendes Expositionsszenarium im CSR abgedeckt sind. Das schließt ggf. auch die Lebenzyklusphase des Stoffes im Erzeugnis (article service life) mit ein.Wenn ein Dossier abgelehnt wird, erhält der Registrant eine Frist, bis zu der Korrekturen eingereicht werden können. Wenn dies nicht erfolgt oder die Korrekturen durch den erneuten Completeness Check durchfallen, wird die Einreichung ganz abgelehnt, was Konsequenzen für die Herstellung und den Import der betreffenden Substanz haben kann.
Was die ECHA im einzelnen prüft sowie den Link zu einem entsprechenden Webinar finden Sie unter
https://echa.europa.eu/documents/10162/13652/manual_completeness_check_en.pdf