Blei zulassungspflichtig?

ECHA schlägt Bleimetall für das Zulassungsverfahren vor – öffentliche Konsultation bis 2. Mai 2022

Die Europäische Chemikalienagentur hat am 2.2.2022 ihren Entwurf für die 11. Empfehlung zur Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe veröffentlicht. Neben 7 anderen Stoffen ist dort auch Bleimetall aufgeführt.

Das ist derzeit nur eine Empfehlung, die in öffentlichen Konsultationen sowie in verschiedenen Gremien diskutiert werden muss, bevor die Kommission einen entsprechenden Verordnungsentwurf unterbreitet. Wenn der Prozess wie vorgeschlagen durchgeführt wird, könnte Bleimetall 2025 in den Anhang XIV aufgenommen werden und 2028 zulassungspflichtig werden (sunset date). Antragsteller müssten spätestens 18 Monate vorher Ihren Antrag bei der ECHA einreichen.

Das in Europa hergestellte und aus Altbatterien zurückgewonnene Bleimetall wird zu über 90% für die Herstellung von Bleiakkumulatoren verwendet. Außerdem kommt Blei als Legierungselement in Messing und Bronze sowie in Aluminium und Stahl vor, wo es eine wichtige Funktion für die Bearbeitbarkeit der Metalle hat. Aufgrund der hohen Dichte ist Blei ein kuam zu ersetzendes Metall für die Abschirmung von ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung, radioaktive Strahlung) und als Gewicht. Daher wären von dieser Zulassung wäre eine große Anzahl von Unternehmen betroffen und die Anzahl der Anträge könnte sehr große werden.

Der Europäische Bleiverband (ILA) hat den Vorschlag kritisiert und bereits ein Positionspapier veröffentlicht (https://ila-lead.org/resources/reach-annex-xiv—lead-metal-authorisation-position-paper/)

Öffentliche Konsultation läuft bis zum 2. Mai 2022.

Betroffene Unternehmen haben die Möglichkeit sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen und sollten dies auch tun. Insbesondere bei dem Formular, das sich an die Kommission richtet (form for call for information by the European Commission) sollen auch ökonomische Aspekte dargestellt werden. Wichtig ist, dass ökonomische Aussagen mit nachvollziehbaren Daten belegt werden, damit sie als valide anerkannt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Kommentierung benötigen können wir Sie muit unserer Expertise gerne unterstützen.

https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list/-/substance-rev/68608/term